>> Qualitätspolitik

>> Kurzdarstelllung

 
Qualitätspolitik der Gemeinschafts-Vertragsarztpraxis und Praxisgemeinschaft

Die fachübergreifende hausärztliche und fachärztliche Gemeinschaftspraxis in Zusammenarbeit mit der fachärztlichen kardiologischen Praxis strebt ein hohes Niveau der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung an.
Sie will patienten- und damit kundengerecht und qualitätsorientiert sein. Dabei erstrecken sich die allgemeinen Aufgaben auf:


Gesundheitsvorsorge

Krankheitserkennung

Krankheitsbehandlung

Rehabilitation

Integrative ärztliche Betreuung im Rahmen ergänzender medizinischer, sozialer und psychischer Hilfen für den Patienten

Zusammenarbeit mit Fachärzten anderer Fachgebiete

Zusammenarbeit mit Krankenhäusern



Dazu gehören im Speziellen

[A] Patientenbetreuung

Die ärztliche Präsenz mit Dienstbereitschaft für erkrankte eigene Patienten auch in den sprechstundenfreien Zeiten

Die Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände und des sozialen Umfeldes des Patienten

Die regelmäßige Hausbesuchstätigkeit zur Behandlung bettlägeriger, gebrechlicher und pflegebedürftiger Patienten.

Die Notfallversorgung einschließlich der Einbindung in den organisierten ärztlichen Notfalldienst

[B] Diagnostische und therapeutische Maßnahmen

Das Einbeziehen ärztlichen Sachverstandes anderer Fachgebiete

Die Integration komplementärer Heilberufe und flankierender Dienste

Die kritische Bewertung der Lebensführung der Patienten in gesundheitlicher Hinsicht, auch unter Berücksichtigung der Selbstmedikation

[C] Präventive und rehabilitaive Maßnahmen

Die Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung, einschließlich individueller Hilfen zum Abbau gesundheitsschädigender Verhaltensweisen

Maßnahmen zur Krankheitsfrüherkennung

Das frühzeitige Erfassen von Hinweisen auf drohende Behinderungen

Das Aufzeigen von Strategien von Krankheitsbewältigung

Die Mitarbeit in Selbsthilfegruppen

[D] Dokumentation

Die Dokumentation der notwendigen Behandlungsdaten aus der eigenen Untersuchung oder Behandlung des Patienten

Zum Zweck der Dokumentation die Erhebung der wesentlichen Behandlungsdaten und Befunde über den Patienten bei den Vertragsärzten, die die Weiterbehandlung übernehmen

Zusammenführung, Bewertung und Aufbewahrung dieser und weiterer Daten aus der ambulanten und stationären Versorgung





Dabei soll als Grundsatz gelten, dass unter Mitwirkung aller Praxisbeteiligten die Qualität im Mittelpunkt steht und sich damit durch Zufriedenstellung der Patienten eine langfristige Patientenbindung, folglich auch Vorteile für den Patienten und für die Praxis, ergibt